Donnerstag, 5. Februar 2015

Das Personalproblem mit den Nachtwachen...

Die Gruppe, in der ich gearbeitet habe wurde, neben zahlreichen Gruppen und Einrichtungen, von einem Bereichsleiter betreut. Ich war zuvor ein halbes Jahr in einer anderen Einrichtung beschäftigt, die ebenfalls zu diesem Bereich gehörten.

In beiden Einrichtungen sind hauptsächlich zwei Nachtwachen beschäftigt. Eine mit 30 Arbeitsstunden im Vertrag, die andere mit 40. Diese beiden Nachtwachen sind mit 16 Bewohnern stets allein im Dienst. Die zwei müssen 66 Stunden in der Woche abdecken.

Wenn nun eine von beiden krank oder in Urlaub ist, dann geht die Rechnung natürlich schon mal nicht auf. Für solche Fälle ist noch eine sogenannte Springerkraft eingestellt, die die Lücken dann füllen soll.

Eines der vielen Probleme hierbei ist, dass diese Springerkraft zwischen insgesamt vier Einrichtungen hin und her springen muss. Das heißt, sie muss zunächst insgesamt 56 Bewohner auf der Karte haben (in zwei Einrichtungen sind zwei Gruppen à jeweils 6 Bewohner). Zunächst! Die Bewohner wechseln zuweilen schon mal.

Ein weiteres großes Problem: ist diese Springerkraft ebenfalls krank oder in Urlaub, so werden die Nachtwachen aus den jeweils anderen Einrichtungen angefragt. Ist diese Anfrage erfolglos, weil die Nachtwachen, die in Frage kommen, nicht erreichbar sind oder sich krank melden, müssen die Kollegen aus dem Tagdienst einspringen. Doch auch damit konnten die Nachtdienste nicht immer abgedeckt werden. Ich habe es einige male erlebt, dass der Nachtdienst in unserer Einrichtung durch fremde Fachkräfte von Personalleasingfirmen geleistet wurde. Das kostet natürlich!

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