Donnerstag, 5. Februar 2015

...und wie es an ihnen selbst ausgelassen wird.

In der Einrichtung, in der ich zuerst beschäftigt war, arbeitet eine Nachtwache, die im letzten Jahr in den Tagdienst abgeschoben werden sollte. Sie wurde dafür verantwortlich gemacht (und das schriftlich!), dass der Arbeitgeber wegen ihrer häufigen Krankmeldungen ständig teure Leasingkräfte einsetzen muss. Im Tagdienst könne man ihr ständiges Fehlen besser auffangen.

Die Kollegin, um die es hier geht, ist im Besitz eines Schwerbehindertenausweises. Ihre ganz individuellen Einschränkungen sind der Grund dafür, warum sie ausschließlich im Nachtdienst arbeiten kann. Das wollte der Arbeitgeber natürlich erst mal gar nicht wissen. Die Kollegin wurde zu einem Gespräch mit Heimleitung, Bereichsleitung und Behindertenbeauftragter geladen, wo der Sachverhalt geklärt werden sollte. Danach erhielt sie ein Schreiben in dem ihr Worte in den Mund gelegt wurden, die sie so nicht gesagt hat. Dieses Schreiben sollte sie unterzeichnen und an die Heimleitung zurück senden. Was sie natürlich nicht tat.

Sie bekam die Auflage, zum Betriebsarzt zu gehen. Dieser schrieb an den Arbeitgeber eine Empfehlung, die Kollegin besser im Nachtdienst einzusetzen. Das genügte aber nicht. Der Gang zum Rechtsanwalt wurde nötig. Erst dann schickte der Heimleiter ein Schreiben an die Gruppenleitung, dass die Kollegin weiter im Nachtdienst einzusetzen ist.

Und jetzt ist alles wieder gut? Weit gefehlt! Der Dienstplan musste ja nun neu geschrieben werden. Von anderen Kollegen bekam die Betroffene den Vorwurf, sie würde so viel Unruhe in der Gruppe stiften. - Weil sie dafür gesorgt hat, dass sie weiter arbeiten kann? Hätte sie nicht gekämpft, hätte sie ihre Stelle ganz aufgeben müssen; sie hätte ganz sicher aufgrund ihrer Behinderung nicht im Tagdienst arbeiten können.

Auch hiervon ist nichts erfunden. Ich habe der Kollegin geholfen und ihr persönlich kompetente Anlaufstellen gezeigt, die ihr erfolgreich geholfen haben. Ich erhielt Einblick in sämtlichen Schriftverkehr diesen Fall betreffend.

Ich persönlich bin sehr bestürzt darüber, dass ein Arbeitgeber im sozialen Bereich und unter kirchlicher Trägerschaft so massiv gegen seine Arbeitnehmer vorgeht. Vor allem, wenn der Träger sich ganz groß in seinen eigenen Statuten "der tätigen Nächstenliebe verpflichtet". Dass das Personal so knapp bemessen ist, dafür kann das Personal nichts. Die Verantwortung für die Folgen dieser Sparmaßnahmen an den Mitarbeitern selbst auszulassen, ist höchst befremdlich.

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